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Zweckverband Abfallverwertung Südhessen - Müllheizkraftwerk Darmstadt

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Abfallschlüssel

(ab 01.01.2002)

Abfallbezeichnung (Abfallarten einschließlich Eigenschaften und Inhaltsstoffe)

Bemerkungen

02

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

0201

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

020102

Abfälle aus tierischem Gewebe

 

020103

Abfälle aus pflanzlichem Gewebe

 

020104

Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

020199

Abfälle anders nicht genannt

nur zulässig, sofern es sich um Futtermittelabfälle handelt (Herkunft: Herstellung von Futtermitteln)

0202

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprunges

020202

Abfälle aus tierischem Gewebe

 

020203

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

0203

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

020304

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

0205

Abfälle aus der Milchverarbeitung

 

020501

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

0206

Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

 

020601

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

0207

Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

020704

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

 

03

Abfälle aus der Holzverarbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

0301

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln

030101

Rinden und Korkabfälle

 

030105

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 030104 fallen

 

0303

Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

030301

Rinden- und Holzabfälle

 

030307

mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen

 

030308

Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling

 

04

Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

 

0401

Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

 

040101

Fleischabschabungen und Häuteabfälle

 

040108

chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)

 

040109

Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish

 

040199

Abfälle anders nicht genannt

nur zulässig, sofern es sich um sonstige Abfälle aus Pelz- und Lederverarbeitung handelt (Herkunft: Lederveredlung, Lederverarbeitung)

0402

Abfälle aus der Textilindustrie

 

040209

Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)

 

040221

Abfälle aus unbehandelten Textilfasern

 

040222

Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern

 

06

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

 

0613

Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a.n.g.

061303

Industrieruß

 

07

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

 

0702

Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

070213

Kunststoffabfälle

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

070299

Abfälle anders nicht genannt

nur zulässig, sofern es sich um Polyvinylacetat-, Polyvinylalkohol- oder Polyvinylacetal-Abfälle handelt (Herkunft: Chemische Industrie)

0705

Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

 

070599

Abfälle anders nicht genannt

Einzelfallentscheidung, sofern es sich nicht um Trester von Heilpflanzen, Pilzmycel oder Proteinabfälle handelt (Herkunft: Herst. von pharmaz. Erzeug.; Herst. von Antibiotika; Herst. von pharmaz. Erzeug., Verarb. von tierischen Organen)

0706

Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln

070699

Abfälle anders nicht genannt

Einzelfallentscheidung

08

Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

0801

Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

080112

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080111 fallen

 

0803

Abfälle aus der HZVA von Druckfarben

 

080318

Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080317 fallen

 

0804

Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)

080410

Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080409 fallen

 

09

Abfälle aus der fotografischen Industrie

 

0901

Abfälle aus der fotografischen Industrie

 

090107

Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten

Da Silber aus Filmen und photographischen Papieren zurückgewonnen werden kannn, ist diese Verwertungsart anzustreben (eingeschränkt zulässig zur energetischen Verwertung)

090108

Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten

 

10

Abfälle aus thermischen Prozessen

 

1003

Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

 

100302

Anodenschrott

 

11

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

1102

Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie

110203

Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse

 

12

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

1201

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

120105

Kunststoffspäne und -drehspäne

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

15

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)

1501

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

150101

Verpackungen aus Papier und Pappe

 

150102

Verpackungen aus Kunststoff

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

150103

Verpackungen aus Holz

 

150104

Verpackungen aus Metall

 

150105

Verbundverpackungen

 

150106

gemischte Verpackungen

 

150109

Verpackungen aus Textilien

 

1502

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

150203

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 150202 fallen

 

16

Abfälle die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

1601

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 1606 und 1608)

160103

Altreifen

nur zulässig, sofern es sich um Gummimehl, -granulat, -schnitzel und -abschnitte handelt

160119

Kunststoffe

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

1611

Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

 

161102

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 161101 fallen

 

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

1702

Holz, Glas und Kunststoff

 

170201

Holz

 

170203

Kunststoff

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

1703

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

170302

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen

 

170303*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

Einzelfallentscheidung

1706

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

 

170604

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt

 

1709

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

 

170904

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen

 

18

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

1801

Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

180101

spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103)

 

180104

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

 

180107

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 180106 fallen

 

180109

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108 fallen

 

1802

Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

180201

spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 180202 fallen

 

180203

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

 

19

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

1901

Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

190112

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 190111 fallen

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

1905

Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen

190501

nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen

Anzeige/Gen. erforderl.

190502

nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen

Anzeige/Gen. erforderl.

190503

nicht spezifikationsgerechter Kompost

Anzeige/Gen. erforderl.

1908

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen, anders nicht genannt

190801

Sieb- und Rechenrückstände

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

190802

Sandfangrückstände

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

1909

Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

190904

gebrauchte Aktivkohle

 

190905

gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

1912

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) anders nicht genannt

191201

Papier und Pappe

 

191204

Kunststoff und Gummi

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

191207

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 191206 fällt

 

191208

Textilien

 

191210

brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)

 

191212

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 191211 fallen

 

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

2001

Getrennt eingesammelte Fraktionen (außer 1501)

 

200101

Papier und Pappe/Karton

 

200108

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

 

200110

Bekleidung

 

200111

Textilien

 

200132

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200131 fallen

 

200138

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 200137 fällt

 

200139

Kunststoffe

§ 4 Abs. 2 17. BImSchV beachten

2002

Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

200201

kompostierbare Abfälle

 

200203

andere nicht biologisch abbaubare Abfälle

 

2003

Andere Siedlungsabfälle

 

200301

gemischte Siedlungsabfälle

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

200302

Marktabfälle

 

200303

Straßenkehricht

Verwertung nicht zulässig wegen Hu < 11.000 kJ/kg

200307

Sperrmüll

 

200399

Siedlungsabfälle anders nicht genannt

Einzelfallentscheidung

   
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